«Bei Kontrollen müssen wir immer wieder feststellen, dass Biobetriebe temporär Galtkühe von konventionellen Betrieben halten, zum Beispiel zur Winterfütterung», sagt Stefanie Kremmel von bio.inspecta. Gemäss Bioverordnung des Bundes ist das allerdings nicht erlaubt. Auch wenn auf dem Biobetrieb sichergestellt werden kann, dass keine Produkte von diesen Tieren in den Biokanal gelangen, ist das vorübergehende Einstallen von Tieren aus Nicht-Biobetrieben ausdrücklich auf Rinder oder andere Jungtiere mit Aufzuchtvertrag beschränkt. Ein Verstoss kann Kürzungen der Biodirektzahlungen nach sich ziehen. Kremmel setzt sich deshalb dafür ein, diese Bestimmung bei den Tierhaltern besser bekannt zu machen. «Es ist bedauerlich, wenn wir solche Verstösse sanktionieren müssen.» spu
Weiterführende Informationen
Zusammenarbeit zwischen Bio- und Nichtbiobauern in der Rindviehhaltung (Rubrik Rindvieh)