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Felix Heckendorn
Veterinärparasitologie
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Weidemanagement: Mit gezieltem Umtrieb Parasitenbefall reduzieren
Frage:
Ich habe einen Milchwirtschaftsbetrieb mit eigener Aufzucht. Um weniger Futter in den Stall führen zu müssen, möchte ich die Aufzuchttiere möglichst früh weiden. Was kann ich tun, um eine übermässige Verwurmung der Tiere zu verhindern?
Antwort:
Der Wurmbefall ist in der Rinderhaltung aus tiergesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht eines der wichtigsten Probleme. Abhängig von der Art der Parasiten sind entweder nur die Jungtiere oder sämtliche Altersgruppen betroffen.
- Trotz erheblicher Forschungsanstrengungen, alternative Behandlungsformen gegen die Verwurmung zu finden, beschränken sich praxistaugliche Alternativen zur chemischen Bekämpfung dieser Parasiten derzeit auf Massnahmen im Rahmen des Weidemanagements. Das grundsätzliche Ziel der Wurmkontrolle bei Weidetieren besteht nicht in einer Wurmfreiheit, sondern in einer Reduktion des Befalls auf ein für das Tier und den Tierhalter tolerierbares Mass. Das grösste Problem sind die Magen-Darm-Nematoden (MDN). In erster Linie betroffen von diesen Parasiten sind Jungrinder im Herbst der ersten Weideperiode. Typische Symptome sind:
- schlechte Allgemeinentwicklung
- Abmagerung
- struppiges Haarkleid
- Durchfall
- Fressunlust
Alle diese Zeichen kommen jedoch auch bei anderen Erkrankungen vor. Bei Verdacht auf Wurmbefall sollte daher unbedingt eine Kotuntersuchung vorgenommen werden.
Vorbeugend gegen Wurmbefall ist ein gezieltes Weidemanagement bis heute die einzige komplementäre Strategie, welche sich im Biolandbau als wirksam erwiesen hat. Dabei ist darauf zu achten, dass die jungen Tiere (erstes Weidejahr) zuletzt auf eine Weide kommen, da die älteren Tiere die Weiden im Vergleich zu den Jungtieren nur sehr wenig verseuchen. Rinder entwickeln während der ersten Weideperiode eine belastungsfähige Immunität gegen MDN.
Eine direkte Bekämpfung mit chemischen Mitteln ist auf Bio Suisse Betrieben nur auf Anordnung eines Tierarztes hin erlaubt. Der Einsatz von Boli zur Langzeitentwurmung gilt als prophylaktische Verabreichung eines Chemotherapeutikums und ist grundsätzlich nicht zulässig. Eingesetzt werden dürfen Boli auf Alpen und Gemeinschaftsweiden, wo dies Vorschrift ist.
Für weiterführende Informationen siehe:
Handbuch Tiergesundheit (im FiBL-Shop)






