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Ansprechpartnerin

  • Barbara Früh
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Barbara Früh
FiBL Beratung
Ackerstrasse
5070 Frick

Tel. 062 865 72 18
Fax 062 865 72 73
Mobil 079 823 47 55
E-Mail
www.fibl.org

Fütterung der Pensionspferde

Pferd beim Fressen
Pensionspferde dürfen von ihren Besitzern konventionell verwöhnt werden

Bio Suisse weicht bei der Fütterung von Pensionspferden von den allgemeinen Fütterungsrichtlinien ab. Dies zugunsten der Pensionspferdehalter und –besitzer. Laut Ausführungsbestimmung von Bio Suisse gilt folgende Regelung:

  • Es muss kontrolliert werden, dass die Pensionspferde mindestens 90 Prozent Biofutter erhalten.
  • Abweichend zu den anderen Tierkategorien kann für Pensionspferde weiterhin konventionelles Kraftfutter eingesetzt werden.
  • Für das konventionelle Futter ist lediglich ein unterschriebenes InfoXgen-Formular nötig.

Spezialfuttermischungen zum Beispiel mit konventionellem Getreide sind demnach zulässig. Die Besitzer dürfen also die beliebten „Leckerli“ weiterhin auf den Biobetrieb mitbringen, auch wenn diese nicht auf der Betriebsmittelliste (Hilfsstoffliste) als Ergänzungsfuttermittel gelistet sind.

Wichtig ist allerdings dass:

  • der Pensionspferdebesitzer/die Pensionspferdebesitzerin diese nicht biokonformen Futtermittel selbst einkauft und auf den Betrieb bringt.
  • eine Infoxgen Bestätigung (GVO-Freiheitsbestätigung) vorliegt und dem Betriebsleiter abgegeben wird.
  • die Grundration bei 90 Prozent Biofutter – auf Bio Suisse Betrieben - Knospefutter bleibt.

 

Weiterführende Informationen:

Bioregelwerk