Ansprechpartnerin
Beatrice Scheurer
Bereich Landwirtschaft
Bio Suisse
Margarethenstrasse 87
4053 Basel
Tel. 061 385 96 10
Fax 061 385 96 11
E-Mail
www.bio-suisse.ch
Futterweizen auf zugepachteter Umstellfläche
Frage: Seit zehn Jahren betreibe ich einen Bio Suisse Hof. Letztes Jahr habe ich zwei Hektaren zu meiner Fläche neu dazupachten können. Auf dieser Fläche habe ich im Herbst Futterweizen gesät. Auf meiner Vollknospe-Fläche habe ich unter anderem 1,5 Hektaren Brotweizen gesät. Laut meinem Nachbar, ebenfalls Knospe-Bauer, muss ich den Brotweizen meines Knospe-Betriebes ebenfalls als Umstellweizen vermarkten. Stimmt das?
Antwort: Sie dürfen Ihren Brotweizen mit der Vollknospe vermarkten. Grundsätzlich hat Ihr Nachbar aber recht: Bei Parallelproduktion gleicher Kulturen in Vollknospe- und Umstellungsqualität wäre die gesamte Produktion der betreffenden Kultur als Umstellungsware zu verkaufen.
Doch ist für mehrjährige Kulturen eine Parallelproduktion (Umstellungs- und Vollknospe) grundsätzlich möglich, wenn Warenfluss und Rückverfolgbarkeit gewährleistet sind und vorgängig eine Bewilligung der Zertifizierungsstelle eingeholt worden ist.
Bei einjährigen Kulturen, welche äusserlich nicht eindeutig unterscheidbar sind, ist mit vorgängiger Bewilligung der MKA eine Parallelproduktion möglich.
Brotweizen und Futterweizen gelten als verschiedene Kulturen, ebenso Körnermais und Silomais. Also ist eine Parallelproduktion ohne Ausnahmebewilligung möglich. Dies steht so im Kapitel Neulandantritt der Bio Suisse-Weisungen. Den Futterweizen müssen Sie selbstverständlich mit der Umstellungs-Knospe ausloben.
Das Neuland und die darauf geernteten Produkte haben zwei Jahre lang den Status Umstellungs-Knospe.






