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Preise Bioverarbeitungsgemüse

Die Festlegung der Vertragspreise für Verarbeitungsgemüse (Spinat, Bohnen, Erbsen, Pariserkarotten) erfolgt an der jährlichen Anbauverhandlung zwischen Vertretern der Produktion und der Industrie jeweils im Okt./Nov. für das Folgejahr. Produzenten und Verarbeiter verpflichten sich zur Anwendung des Branchenvertrages inkl. Spezifikationen. Die Gültigkeit der Preise unterliegt den Vertragsbestimmungen.