Vermarktung in der Umstellungszeit
Auf dieser Seite geht es nur um die Vermarktung von Umstellungsprodukten. Wenn Sie sich über die Marktlage für Bio- bzw. Knospeprodukte ins Bild setzen möchten, dann klicken Sie oben auf die Seite
Markt.
Damit die Umstellungszeit wirtschaftlich gut überstanden werden kann ist es wichtig, die Vermarktungsmöglichkeiten vorher genau abzuklären. Es gibt nur ein paar wenige Abnehmer, die Umstellungsprodukte akzeptieren. Die Gründe sind:
- Für den Abnehmer lohnt es sich nicht, die meist kleinen Mengen an Umstellungsprodukten separat zu deklarieren und zu vermarkten.
- Kleines Interesse der Endvermarkter (Läden, Grossverteiler).
- Keine Exportmöglichkeit für Umstellungsprodukte.
Wichtig:
Sollen im ersten Umstellungsjahr Ernteprodukte aus überwinternden Kulturen als Umstellungsware vermarktet werden, muss der Betrieb vor dem Saattermin für die Umstellung angemeldet werden. Die entsprechenden Kulturen müssen ab Aussaat biokonform angebaut werden.
Absatzmöglichkeiten
Für die nachfolgend aufgeführten Produkte besteht die Möglichkeit, sie als Umstellungsware abzusetzen. In jedem Fall muss vor der Umstellung mit dem möglichen Abnehmer der Kontakt gesucht und der Absatz gesichert werden. Kommt kein Liefervertrag zustande, muss die Umstellungsware in die konventionellen Kanäle geliefert werden.
Getreide, Körnermais, Körnerleguminosen
Für Weizen, der während der Umstellung produziert wird, besteht ab der Ernte 2012 eine Absatzmöglichkeit. Die Produktion dieses Weizen ist mit anspruchsvollen Auflagen verbunden, also ist sie nicht bei jedem Produzenten machbar. Bis zum 15.09.2011 schliesst die Mühle Rytz für 2012 Abnahmeverträge ab. Auskunft erteilt:
Mühle Rytz AG, 3206 Biberen, Tel. 031 754 50 00, Fax 031 754 50 01,
mail@mühlerytz.ch,
www.muehlerytz.ch.
In der deutschen Schweiz kann dieser Weizen nur über die folgenden Sammelstellen geliefert werden: Biberen BE, Gasel BE und Würenlingen AG (Mühle Mühlebach).
Ansonsten wird für Speisezwecke nur Brotgetreide von Vollknospe-Betrieben übernommen. Umstellbetrieben wird empfohlen, Futtergetreide anzubauen. Wegen dem oft fehlenden Stickstoff wird im Biolandbau bisher auf den Anbau von sehr intensiven Futterweizen verzichtet. Diese könnten ihr Potential gar nicht ausnutzen. Anstelle eines Futterweizens wird ein ertragsreicher 2. Klassweizen (Ludwig, Ataro) oder der Anbau von Gerste oder Triticale empfohlen.
Für 2011 gelten folgende Produzentenrichtpreise:
Kultur | Produzentenrichtpreis |
|---|---|
Gerste | 80.00 |
Hafer | 65.00 |
Triticale | 80.00 |
Futterweizen | 83.00 |
Körnermais | 83.00 |
Ackerbohnen | 90.00 |
Eiweisserbsen | 100.00 |
Raps
Biofarm übernimmt Umstellungsraps zum Preis von Fr. 135.- pro 100 kg.
Kontaktadresse
für Futtergetreide, Körnermais, Körleguminosen, Raps:
Niklaus Steiner
Biofarm Genossenschaft
beim Bahnhof
4936 Kleindietwil
Tel. 062 957 80 50
Fax 062 957 80 59
steiner@no-spam.biofarm.ch
www.biofarm.ch
Kartoffeln
Biospeisekartoffeln sind so stark gefragt, dass auch Umstellungsware vermarktet werden kann.
Kontaktadresse:
Bendicht Jaggi
Terraviva
Bahnhofstrasse 2
3210 Kerzers
Tel. 031 750 57 57
Mobile 079 474 76 87
bendicht.jaggi@no-spam.terraviva.ch
Milch
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Milchabnehmer über die aktuelle Marktlage oder kontaktieren Sie die Bioberatung oder direkt die Biomilch-Organisation in ihrer Region:
Biomilch-Organisationen (104 KB)
Marktakteure Biomilch (Rubrik Markt auf dieser Webseite)
Pflichtmitgliedschaft
Jeder Milchproduzent, der Knospe-Milch in den Verkehr bringt, muss bei einer anerkannten Bio-Milchorganisation Mitglied werden. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der Bio Suisse.
Informationen zur Pflichtmitgliedschaft (70 KB)
Anmeldung zur Pflichtmitgliedschaft (266 KB)
Mastschweine
Coop vermarktet auch Mastschweine aus der Umstellung. Dies ist aber nur möglich über einen der vier folgenden Viehhändler: Viegut (Unternährer), ASF, Anicom, Sutter. Schliessen Sie vor Mastbeginn einen Vertrag mit einem dieser Viehhändler ab (genaue Adresse siehe Liste). Das Bio Suisse Produktmanagement Fleisch informiert sie über den Stand der Dinge.
Liste der lizenzierten Schlachtviehhändler (Rubrik Markt)
Produktmanagement Fleisch (Rubrik Markt)
Status der Tiere während der Umstellungszeit
Grundsätzlich gilt: Der Status eines Tieres oder eines Produkts ist nie höher als der Status des Betriebes.
1. Vor oder während der Umstellungszeit auf dem Umstellbetrieb geborene Tiere
Nach erfolgter Kontrolle und Zertifizierung, aber frühestens ab dem 1. Mai des ersten Umstellungsjahres und bis zum 31. Dezember des zweiten Umstellungsjahres, gelten diese Tiere als Umstelltiere.
Ab dem 1. Januar des dritten Jahres gelten die Tiere als Biotiere.
2. Vom Umstellbetrieb zugekaufte Biotiere
Diese gelten während der Umstellungszeit als Umstelltiere und ab dem 1. Januar des dritten Jahres als Biotiere.
3. Vom Umstellbetrieb zugekaufte Nichtbiotiere
(Für Rinder, die im Rahmen eines Aufzuchtvertrages von einem Nichtbiobetrieb zurückgekauft werden, gilt die Spezialregelung unter 3.a.)
Diese Tiere gelten während der Umstellungszeit als Umstelltiere.
Ab dem 1. Januar des dritten Jahres gelten sie als Biotiere, sofern sie die Wartefristen (siehe weiter unten) fertig durchlaufen haben.
Für den Zukauf von Nichtbiotieren gelten folgende Einschränkungen:
Ein Bio- oder Umstellungsbetrieb darf pro Jahr wie folgt Nichtbiotiere zukaufen:
- 10 % nullipare weibliche Tiere der Rinder- und Pferdegattung,
- 20 % nullipare weibliche Tiere der Schweine-, Schaf- und Ziegengattung.
- Männliche Zuchttiere dürfen frei zugekauft werden, jedoch keine Masttiere.
Die Prozentsätze beziehen sich auf den aktuellen Bestand an ausgewachsenen weiblichen Tieren. Für Biobetriebe mit weniger als 10 Tieren der Rinder- oder der Pferdegattung oder mit weniger als fünf Schweinen, Schafen oder Ziegen ist die Erneuerung auf ein Tier im Jahr beschränkt. Für einen höheren Zukauf von Jungtieren oder für den Zukauf von adulten Tieren aus Nichtbiobetrieben wird eine Ausnahmebewilligung der Zertifizierungsstelle benötigt. Die Bewilligung wird nur unter bestimmten Bedingungen erteilt.
Wartefristen für zugekaufte Nichtbiotiere
- 12 Monate bei Tieren der Pferde- und Rindergattung (einschliesslich Büffel- und Bison-Arten) für die Fleischerzeugung, und, bei kurzlebigen Tieren, auf jeden Fall mindestens drei Viertel ihres Lebens;
- 6 Monate bei kleinen Wiederkäuern und Schweinen;
- 6 Monate bei milchproduzierenden Tieren;
- 56 Tage bei Geflügel für die Fleischerzeugung, das eingestallt wurde, bevor es drei Tage alt geworden war;
- 6 Wochen bei Geflügel für die Eiererzeugung
3.a Vom Umstellbetrieb zugekaufte Nichtbiotiere mit Aufzuchtvertrag
Eigene Tiere des Umstellbetriebes dürfen aus einem nichtbiologischen Aufzuchtbetrieb ohne anzahlmässige Einschränkung auf den Umstellungsbetrieb zurückkehren, falls alle folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Aufzuchtvertrag wurde vor der Anmeldung zur Umstellung abgeschlossen.
- Die Tiere wurden vor Umstellungsbeginn auf den nichtbiologischen Betrieb in Aufzucht gegeben.
- Die Tiere müssen innerhalb der Umstellungszeit auf den Betrieb zurückkehren.
- Die Wartefristen (siehe unter 3.) müssen eingehalten werden.
4. Verkauf von Tieren eines Umstellungsbetriebes an einen Biobetrieb
Nach durchlaufener Wartefrist (siehe oben) gelten solche Tiere auf dem Biobetrieb als Biotiere. Die Tiere können die Wartefrist auf dem Umstellungsbetrieb oder teilweise auf dem Biobetrieb absolvieren.
Beispiel:
Ein Biobetrieb kauft Mitte Mai eine Kuh von einem Umstellungsbetrieb, der im ersten Umstellungsjahr steht. Dann kann der Biobetrieb die Milch dieser Kuh ab dem 1. Juli als Biomilch verkaufen. Das Fleisch dieser Kuh darf der Biobetrieb aber erst ab dem folgenden 1. Januar als Biofleisch verkaufen.
Vermarktung von Milch und Eiern
Die oben erwähnten Wartefristen beziehen sich auf Zucht- und Schlachttiere. Nach Beginn der Umstellungszeit dürfen die Milch und die Eier als Umstellungsprodukte vermarktet werden, sobald der Betrieb zertifiziert ist, aber frühestens ab dem 1. Mai. Das gilt auch für alle pflanzlichen Produkte, wie in der Grafik dargestellt.

- Grafik: aus dem FiBL-Merkblatt «Umstellung auf Bio»
Direktvermarktung
Eine gute Möglichkeit die Prokute während und nach der Umstellung mit Mehrpreis zu verkaufen, ist die Direktvermarktung. Der Aufbau einer Kundschaft auf dem Wochenmarkt, im Hofladen oder bei einem Hauslieferdienst, ist aber anspruchsvoll. Neuumsteller, die schon bis anhin Direktvermarktung betrieben hatten, sind natürlich im Vorteil, sie können ihre Produkte problemlos als Umstellungsware verkaufen.
Richtpreise für die Direktvermarktung werden von Bio Suisse jährlich publiziert.
Richtpreise Direktvermarktung (Rubrik Markt auf dieser Webseite)






