Termine von der Anmeldung bis zum anerkannten Biobetrieb
Die Umstellungszeit dauert grundsätzlich zwei Jahre und beginnt am 1. Januar. Der Ablauf ist klar geregelt.
Wenn ein Betrieb auf den 1.1.2013 umgestellt werden soll, sind folgende Termine zu beachten:
- 31.08.2012
Letzter Termin für die Anmeldung 2013 (gemäss Direktzahlungsverodnung, Art. 65). Nachmeldungen sind möglich, genauere Angaben siehe unter
Anmeldung.
Sollen im ersten Umstellungsjahr Ernteprodukte aus überwinternden Kulturen als Umstellungsware vermarktet werden, muss der Betrieb vor dem Saattermin für die Umstellung angemeldet werden. Die entsprechenden Kulturen müssen ab Aussaat biokonform angebaut werden. - 01.01.2013
Beginn der Umstellungsperiode. Ab diesem Datum müssen die Bio-Verordnungen und gegebenenfalls die Labelrichtlinien (zum Beispiel Knospe, Demeter) eingehalten werden. - 01.05.2013
Sofern die Kontrolle und Zertifizierung erfolgt ist, können die Produkte ab diesem Datum als Umstellungsprodukte (mit der Umstellungsknospe) vermarktet werden. - 01.01.2015
Die ab diesem Datum geernteten pflanzlichen Produkte und gewonnenen tierischen Produkte dürfen als Bioprodukte (mit der Vollknospe) vermarktet werden, auch wenn die Kontrolle 2015 noch nicht erfolgt ist.






