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Das gilt neu im Biolandbau 2010

Titelseite "Das gilt neu im Biolanbau 2010"

(23.12.09) 

Unter diesem Titel ist soeben das alljährliche FiBL Merkblatt erschienen. Die vierseitige Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen per 1.1.2010 oder später.

Nichtwiederkäuer: Nur noch 5 Prozent konventionelles Futter

Die wichtigste Neuerung betrifft die Fütterung der Nichtwiederkäuer: Ab dem 1. Januar 2010 darf maximal 5 Prozent konventionelles Futter eingesetzt werden. Für Knospebetriebe gilt zusätzlich: Mindestens 90 Prozent muss Knospefutter sein.
Ausgenommen sind Pensionspferde. Diese dürfen mit maximal 10 Prozent konventionellem Futter gefüttert werden.

Kein Laufstallobligatorium für Rindvieh

Ein wichtiger Entscheid ist bereits für 2011 gefallen. Der Bundesrat verzichtet auf die Festlegung einer Bestandesgrenze für ein Laufstallobligatorium. Somit ist das Rindvieh generell vom Laufstallobligatorium ausgenommen, also auch auf grossen Betrieben.

Weiterführende Informationen:

Das gilt neu im Biolandbau 2010
ist in die Dezembernummer der Zeitschrift bioaktuell eingeheftet oder kann gratis heruntergeladen unter:
Merkblatt Das gilt neu im Biolandbau 2010 (FiBL-Shop)

Fütterungsrichtlinien 2010 nach Bio Suisse
Das Merkblatt mit diesem Titel zeigt detailliert und anschaulich, wie genau die Fütterung ab dem 1.1.2010 geregelt ist.
Merkblatt Fütterungrichtlinien 2010 nach Bio Suisse (im FiBL-Shop)

Bioregelwerk 2010
Die Einzelteile des Bioregelwerks 2010 (Verordnungen, Richtlinien, Weisungen usw.) werden laufend hochgeladen. Sie stehen zur Verfügung unter
Bioregelwerk (Rubrik auf dieser Webseite)